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Was ändert sich 2024 im Visumsrecht?

neue Visumsregeln 2024 in Deutschland

5.4.2024

Änderungen im Ausländerrecht 2024

Schon im August 2023 traten die ersten Änderungen des neuen Ausländerrechts in Kraft. Mit dem 1. März 2024 wurde jedoch wahrscheinlich die größte Änderung in diesem Jahr wirksam. Sie betrifft das Aufenthaltsgesetz und die Beschäftigungsverordnung. Beschlossen wurden die neuen Regelungen hauptsächlich, um Einwanderungen von Fachkräften zu vereinfachen. Allerdings benötigt jeder, der nach Deutschland einreisen möchte, noch immer ein Visum. Doch wer bekommt eines und welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Nachfolgend sollen all diese Informationen zusammengefasst werden, um einen kleinen Überblick zu erlangen.

Wer braucht alles ein Visum?

Aus welchen Gründen auch immer jemand nach Deutschland einreist, es besteht grundsätzlich die Frage, inwiefern er sich überhaupt im Land aufhalten darf. Für die Überschreitung der Landesgrenze gibt es nationale Regelungen, die festsetzen, wer deutschen Boden betreten darf und wer nicht.

Grundsätzlich gilt, dass jeder, der nach Deutschland einreist, ein Visum benötigt

Dies gilt jedoch nicht nur für Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Ein Visum ist praktisch der Passierschein, den ein jeder besitzen muss, wenn er in ein anderes Land reist.

Allerdings gibt es in Bezug auf das Visum unterschiedliche Arten. Denn nicht jeder möchte ausschließlich Urlaub in Deutschland machen, sondern auch arbeiten, seine Ausbildung abschließen oder ein neues Leben aufbauen. Unterschieden werden vor allem die folgenden vier Arten des Visums:

·      Flughafen-Transitvisum (Typ A)

·      Durchreisevisum (Typ B)

·      Kurzaufenthaltsvisum (Typ C)

·      Längerfristiges Aufenthaltsvisum (TypD)

Jede Visa ist an andere Voraussetzungen gebunden, die der Einreisende zuvor erfüllen muss, um einen sogenannten Aufenthaltstitel zu erhalten. So besitzt ein Visum des Typs A nur eine sehr kurze Gültigkeit und ist meist ausschließlich auf ein Flughafengelände beschränkt, während das Durchreisevisum (Typ B) auch erlaubt, die Grenze zu überschreiten. Dieses ist jedoch nur unter besonderer Erlaubnis erhältlich.

Wer zum Beispiel Urlaub in einem anderen Land macht, nutzt in der Regel ein Kurzaufenthaltsvisum des Typ C, mit dem Reisende einen kurzfristigen Aufenthalt in ein anderes Land planen können. Um sich längere Zeit in einem anderen Land aufzuhalten, ist dagegen ein längerfristiges Aufenthaltsvisum des Typ D erforderlich.

Welche Deutschkenntnisse benötigt man für ein Visum?

Um sich innerhalb Deutschlands zurechtzufinden, ist es immer empfehlenswert, die deutsche Sprache zu kennen und auch nutzen zu können. Je nachdem, welche Pläne man innerhalb Deutschlands hat, werden gewisse Sprachkenntnisse vorausgesetzt.

Als Richtlinie werden hierfür die Niveau-Bezeichnungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) genutzt.

Hier ein paar Beispiele:

·      Gesundheitsberufe: Wer innerhalb Deutschlands einen Gesundheitsberuf ausüben möchte, sollte sich auf dem NiveauB1 oder B2 befinden.

·      Ausbildungsplatzsuche: Um ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche zu erhalten, sollte man sich auf Niveau B2 befinden.

·      Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Wer bereits einen Beruf erlernt hat und diesen in Deutschland anerkennen lassen möchte, benötigt in der Regel das Niveau der Stufe A2.

Was braucht man für ein Ausbildungs-Visum?

Speziell für diejenigen, die innerhalb Deutschlands eine Ausbildung absolvieren möchten, gibt es das sogenannte Ausbildungs-Visum. Dieses gilt für gewöhnlich so lange, bis die Ausbildung vollständig abgeschlossen ist, was also mindestens zwei Jahre umfasst.

Um ein Ausbildungs-Visum zu erhalten, sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

·      Sprachkenntnisse auf Niveau B2

·      Schulabschluss mit Qualifikation für einen Hochschulzugang

·      die eigenständige Lebensunterhaltssicherung muss gewährleistet sein

·      das Höchstalter von 25 Jahren darf der Einreisende nicht überschritten haben

·      die Bundesagentur für Arbeit muss inForm der Vorrangprüfung der Einreise zustimmen

Gut zu wissen: Sofern der Einreisende noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, kann er einer anderen Beschäftigung nachgehen, um seinen eigenen Lebensunterhalt zusichern.

Welche Ausländer brauchen keinen Aufenthaltstitel?

Gerade in Bezug auf den Arbeitsmarkt gelten besondere Regelungen, sodass nicht immer ein Aufenthaltstitel, beziehungsweise ein Visumerforderlich ist. Dies gilt vor allem für Bürger, die innerhalb der EU leben und die ohne Einschränkungen Zugriff auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben.

Daneben ist die Einreise auch Staatsangehörigen aus den folgenden Ländern ohne Visum erlaubt: Schweiz, Lichtenstein, Island und Norwegen. Sie genießen einen besonderen Status, da sie den EFTA-Staatenangehören. Dazu kommt das sogenannte Schengen-Visum, welches vor allem für Bürger europäischer Staaten gilt. Bei einem kurzfristigen Aufenthalt im Ausland ist dagegen kein Visum erforderlich.

Weitere Ausnahmen gibt es in Bezug auf das Ausbildungsvisum. Hier dürfen Staatsbürger aus den folgenden Ländern auch ohne Ausbildungsvisumeinreisen:

·      Japan

·      Kanada

·      USA

·      Neuseeland

·      Australien

·      Republik Korea

·      Israel

Während es für gewöhnlich erforderlich ist, das Visum noch zu beantragen, während man sich im Heimatland befindet, ist es bei dieser Art von Visum lediglich erforderlich, die Aufenthaltserlaubnis dann zu beantragen, wenn man sich bereits innerhalb Deutschlands befindet.

Was passiert, wenn das Visum abgelaufen ist?

Ein Visum ist im Grunde stets an einen beschränkten Zeitraumgebunden, in dem es Gültigkeit besitzt. Das Schengen-Visum umfasst beispielsweise 90 Tage, die der Besitzer des Visums innerhalb von 180 Tagen innerhalb Deutschlands nutzen darf.

Ist das Visum abgelaufen und der Reisende bleibt dennoch innerhalb des Landes, handelt er rechtswidrig. Sein Aufenthalt wird mit dem Ablauf des Visums als illegal angesehen. Dies gilt allerdings nicht nur für Deutschland, sondern auch in Österreich, der Schweiz und sämtlichen Ländern, die zum Schengen-Raum gehören.

In einem solchen Fall ist der Reisende dazu verpflichtet, sich bei der örtlichen Ausländerbehörde zu melden. Die Verlängerung des Visums wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Gründe hierfür sind zum Beispiel höhere Gewalt oder andere schwerwiegende Gründe. Wird der Ablauf nicht gemeldet, besteht die Möglichkeit zur Verhängung eines Bußgeldes. Zudem gibt es den Grundsatz, dass sofern eine Ausreise nicht freiwillig erfolgt, die Ausländerbehörde das Recht zur Abschiebung in Anspruch nehmen darf.

Gut zu wissen: Ein Visum kann ausschließlich vor dem jeweiligen Ablauf verlängert werden. Ist das Ablaufdatum bereits überschritten, ist keine Verlängerung mehr möglich.

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